Platzordnung
§ 1 Allgemeines
In der Vereinssatzung sind Rechte und Pflichten der Mitglieder festgelegt. Die Platz- und Benutzungsordnung gilt für Spielberechtigte. Nichtspielberechtigte dürfen die Spielfelder nicht betreten.
Die Nutzung der Tennisplätze und des Klubhauses ist täglich von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich.
§ 2 Nutzungsgrundsätze
Die Mitglieder des Vereins, die mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht im Rückstand sind, sind Spielberechtigte im Sinne dieser Ordnung. Sie dürfen die Tennisanlage des Vereins zur Ausübung des Tennissportes benutzen. Ausgenommen hiervon sind ruhende Mitglieder.
Spielberechtigungen können gemäß § 8 dieser Ordnung begrenzt auch für ruhende Mitglieder und Nichtmitglieder vergeben werden.
§ 3 Platzreservierungen und Spieldauer
Jedes spielberechtigte Mitglied kann sich im Platzreservierungsplan vor dem gewünschten Spieltermin, max. 7 Tage im Voraus, jeweils mit Beginn einer vollen Stunde für eine Stunde einen Platz reservieren.
Nach Beendigung der Spielzeit kann wieder neu reserviert werden, so dass jeder Spieler nur eine gültige Reservierung für einen Spieltag haben kann. Haben die eingetragenen Spielerinnen oder Spieler 10 min. nach Beginn der eingetragenen Zeit den Platz nicht belegt, gilt dieser als nicht mehr reserviert.
Mitglieder unter 15 Jahren können an Wochentagen nach 17.00 Uhr keine Reservierungen vornehmen.
Die Platzreservierungen für Pflichtspiele und offiziell angesetzte Trainingszeiten werden im Plan mit der voraussichtlichen Dauer angezeigt.
Die Spieldauer beträgt außerhalb von angesetzten Trainingszeiten und Pflichtspielen in der Regel eine Stunde und setzt sich aus Spielzeit und Zeit für Platzpflege zusammen.
Eine Verlängerung bis zur jeweils nächsten vollen Stunde ist möglich, wenn keine Reservierung vorliegt bzw. keine anderen Spielberechtigten auf den Platz möchten.
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Platzreservierungen streichen.
§ 4 Platzpflege
Die regelmäßige Platzpflege vor und nach dem Spiel erfolgt innerhalb der Spieldauer durch die Spieler. Dies gilt auch für den angesetzten Trainingsbetrieb, Pflichtspiele und Turniere, soweit der Vorstand keine anderen Festlegungen trifft.
Vor Spielbeginn ist das abgezogene Spielfeld bei Bedarf ausreichend zu wässern. Bedarf liegt vor, wenn das Spielfeld nicht ausreichend feucht ist, d.h. die Trittfestigkeit nicht gegeben ist bzw. kein staubfreies Bespielen möglich ist. Ggf. ist auch während der Spielzeit zu wässern.
Vor Ablauf der Spielzeit ist das Spielfeld bis zu den Zäunen abzuziehen und die Linien zu säubern.
Entstandene Löcher - besonders im Aufschlagbereich an der Grundlinie - sind aufzufüllen, stärkere Trittspuren sind auszugleichen.
Die verwendeten Geräte sind an den dafür vorgesehenen Stellen an der Umzäunung aufzuhängen bzw. abzulegen.
§ 5 Benutzungsgrundsätze
Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung mit Tennisschuhen, die eine für Asche- oder Sandplätze geeignete Besohlung haben, betreten werden.
Der Verein haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust von unverschlossenem Eigentum der Mitglieder und Gäste.
Alle Mitglieder sind zur schonenden Behandlung der Platzanlage, des Vereinsgebäudes und sonstiger Einrichtungen des Vereins verpflichtet.
Für vorsätzliche, grob fahrlässig oder fahrlässig verursachte Schäden an der Vereinsanlage haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzliche Vertreter.
Verstöße gegen die Platz- und Benutzungsordnung können durch Vorstandsbeschluss mit zeitweisem Entzug der Spielberechtigung geahndet werden. Im Wiederholungsfall ist der Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein möglich (s. § 5 der Vereinssatzung).
Bei Entzug der Spielberechtigung oder dem Ausscheiden aus dem Verein sind die vom Verein erhaltenen Schlüssel zurückzugeben.
Das Mitbringen von Tieren auf die Tennisanlage ist untersagt.
§ 6 Nichtbespielbarkeit der Plätze
Sollten die Plätze durch starke Nässe (Gewitter, Dauerregen) oder aus anderen Gründen zeitweise nicht bespielbar sein, so ist vom Betreten und Bespielen der Plätze abzusehen.
Im Zweifel entscheiden Mitglieder des Vorstandes, der Platzwart, Trainer, Mannschaftsführer und bei Pflichtspielen und Turnieren der Oberschiedsrichter.
§ 7 Organisation genereller Platzpflegearbeiten
Die Form der jährlichen Frühjahrsinstandsetzung sowie regelmäßiger Instandsetzungen der Tennisanlage werden durch den Vorstand beschlossen.
Soweit für Instandsetzungsaufgaben und Pflegearbeiten keine Fachkräfte beauftragt werden, sind diese Arbeiten durch die Vereinsmitglieder zu leisten. Hierfür finden regemäßig Arbeitseinsätze statt.
Die Termine der Arbeitseinsätze werden per Aushang und auf der Vereinshomepage bekannt gegeben. Die während der Arbeitseinsätze erbrachten zeitlichen Arbeitsleistungen werden für jedes Mitglied in einem jährlichen Arbeitszeitkonto registriert. Das Arbeitszeitkonto beginnt mit jedem Kalenderjahr neu.
Arbeitsleistungen von Mitgliedern, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitseinsätze geleistet wurden, können für das jeweilige Mitglied nur registriert werden, wenn diese Arbeitsleistungen mit dem Vorstand abgestimmt waren bzw. nachträglich bestätigt wurden.
§ 8 Gastspieler
Nichtvereinsmitglieder und Personen mit ruhender Mitgliedschaft dürfen die Tennisplätze als Gastspieler nutzen, wenn es die Belegung der Tennisplätze zulässt. Während der Trainingszeiten der Mannschaften ist eine Nutzung der Tennisplätze durch Gastspieler grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dadurch der sonstige Spiel- und Trainingsbetrieb der Vereinsmitglieder nicht gestört ist.
Jeder Gastspieler hat eine Platznutzungsgebühr von 10,00 Euro pro Stunde, in der Regel vor dem Spielen, zu entrichten. Die Nutzung des Tennisplatzes ist durch ein Vorstandsmitglied oder vor Ort durch ein erwachsenes Vereinsmitglied zu genehmigen.
Gastspieler haben sich vor Spielbeginn im Gästebuch zu registrieren. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Mitglied, das die Genehmigung zum Nutzen des Tennisplatzes erteilt hat. Das Gästebuch liegt im Clubraum aus.
Unter Beachtung der Platzordnung darf jeder Spielberechtigte mit Gastspielern auf den Tennisplätzen des Vereins Tennis spielen. Die mit Gastspielern spielenden Spielberechtigten haben dafür zu sorgen, dass
- die Platzordnung eingehalten wird,
- die Gastspieler sich vor Spielbeginn im Gästebuch registrieren bzw. dort registriert werden,
- die Platznutzungsgebühr von 10,00 Euro/Stunde pro Gastspieler entrichtet wird.
Die mit einem Gastspieler spielenden Spielberechtigten haben die Platznutzungsgebühren einzunehmen, zu quittieren und gegenüber dem Vorstand oder gegenüber einem Beauftragten abzurechnen.
Gastspieler, die gegen die Platzordnung verstoßen, können vom Vorstand als Gastspieler gesperrt werden.
Mitgliedern, die den aus § 8 ergebenen Pflichten nicht nachkommen, kann der Vorstand das Recht entziehen, Genehmigungen zum Gastspiel zu erteilen.
§ 9 Schlüsselvergabe
Schlüssel zur Tennisanlage und zu den Vereinsgebäude können von Vereinsmitgliedern unter der Beachtung der Schlüsselordnung für eine Pfand von 5,00 Euro je Schlüssel vom hierfür Beauftragten des Vorstandes erworben werden.
Verausgabte Schlüssel verbleiben im Eigentum des TC Tiergarten e.V.
§ 10 Sonstiges
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende des Vereins können im Einzelfall abweichende Regelungen zur Platzordnung treffen.
Der Vorstand kann Verstößen gegen die Platzordnung mit Sanktionen begegnen.
Die Platz- und Benutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 21.03.2016 beschlossen und tritt ab 01.04.2016 in Kraft.
Mirko Dalski
1. Vorsitzender