Beitragsordnung

1. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge sind spätestens am 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.

Bei verspäteter Zahlung besteht Spiel-und Platzsperre (auch für Punktspiele) bis zum Eingang der Zahlung. Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen trotz  Mahnung bis zum 30.06. des Jahres nicht nachgekommen sind, kann der Vorstand schriftlich eine Platzsperre aussprechen und das Betreten der Vereinsanlage untersagen.

Bei Beitragsrückständen von einem Kalenderjahr kann der Vorstand entsprechend den Regelungen der Satzung den Ausschluss des Mitgliedes beschließen.

2. Ruhende Mitgliedschaft

Mitglieder können schriftlich beim Vorstand beantragen, Ihre Mitgliedschaft für ein Jahr ruhen zu lassen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Während dieser Zeit bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

Es besteht in dieser Zeit keine Spielberechtigung. Spätestens einen Monat vor Ende der ruhenden Mitgliedschaft kann schriftlich eine Verlängerung der ruhenden Mitgliedschaft beantragt werden.

Der Vorstand entscheidet über eine Verlängerung der ruhenden Mitgliedschaft.

3. Instandhaltung der Anlage

Die aktiven Vereinsmitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben jährlich zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag 80 Euro für die Instandhaltung der Vereinsanlage zu leisten. Dieser Betrag kann mit  10 Arbeitsstunden (pro Arbeitsstunde 8,00 Euro) im laufenden Kalenderjahr abgegolten werden. Die im Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden werden für jedes Mitglied erfasst. Zum Saisonende wird der im Voraus geleistete Betrag für die Instandhaltung der Anlage in Anhängigkeit von den individuell erbrachten Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 80 Euro rückerstattet.

4. Beiträge des TC Tiergarten

  Jahresbeitrag ab 01.01.2017
Erwachsene 180,00 €
Rentner 130,00 €
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren,
Studenten, Auszubildende, Arbeitslose
80,00 €
Kinder bis 14 Jahre 50,00 €
Ruhende Mitglieder 30,00 €

Zur Familienförderung wird ein Familiennachlass auf den Beitrag in Höhe von 50,00 Euro/Jahr gewährt, wenn mindestens drei in einem Haushalt lebende Familienmitglieder auch aktive Vereinsmitglieder sind.

In besonderen und begründeten Härtefällen ist es den Vereinsmitgliedern möglich, eine Anpassung ihres Mitgliedbeitrages an ihre jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse beim Vorstand zu beantragen.

Es wird eine Spindgebühr in einer Höhe von 15,00 Euro pro Kalenderjahr erhoben.

Änderungen der Lebensumstände, die sich auf die Höhe der Mitgliedsbeiträge auswirken, sind dem Schatzmeister anzuzeigen.

Der Vorstand kann mit Beschluss im Einzelfall abweichende Regelungen zur Beitragsordnung treffen.  

Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.

5. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 29.03.2016 beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.