Platzgebühren

§ 8  Nichtvereinsmitglieder

  • Nichtvereinsmitglieder und Personen mit ruhender Mitgliedschaft dürfen nur dann am Spielbetrieb als zeitweilig Spielberechtigte teilnehmen, wenn es die Belegung der Tennisplätze zulässt. Wer unsere Anlage als Gastspieler nutzen möchte, muss eine Platzgebühr entrichten:
    • Platzgebühr für Gastspieler: 10,00 €/Stunde
  • Die Platzgebühr ist in jedem Fall vor dem Spielen zu entrichten.
  • Eine Genehmigung der Nutzung des Tennisplatzes ist von einem Vorstandsmitglied oder einer von Ihm beauftragten Person vor dem Spiel einzuholen.
  • Eine Eintragung in den Spielbelegungsplan ist vor dem Spielen vorzunehmen.
  • Das Spielen von Nichtvereinsmitglieder wird auf 5 mal pro Jahr begrenzt. Eine weitere Nutzung der Spielplätze ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Vorstand möglich.
  • Bei einer ruhenden Mitgliedschaft entscheidet ein Vorstandsmitglied über eine Spielberechtigung. Sie ist vor jedem neuen Spiel einzuholen.
  • Personen mit einer ruhenden Mitgliedschaft zahlen eine Platzgebühr.
  • Die Bestimmungen der Platz- und Benutzungsordnung gelten für Nichtvereinsmitglieder und Mitglieder mit ruhender Mitgliedschaft entsprechend.