Aktuelles

Öffnungszeiten

Die täglichen Öffnungszeiten sind:

Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis spätestens zum Einbruch der Dunkelheit.

Samstag - Sonntag: 09:00 Uhr bis spätestens zum Einbruch der Dunkelheit.

Samstag, Sonntag und Feiertage: die Öffnungszeiten richten sich nach angesetzten Pflichtspielen, Meisterschaften oder Turnieren. Sonst wird die Anlage von Schlüsselinhabern geöffnet.

Geschlossen wird die Anlage am letzten Oktoberwochenende, soweit der Vorstand witterungsbedingt nicht anders entscheidet.

Neuanmeldungen

Bitte verwenden Sie für eine Neuanmeldung beim Tennisclub Tiergarten e.V. einfach das folgende Anmeldeformular.

Platzordnung

§ 1  Allgemeines

In der Vereinssatzung sind Rechte und Pflichten der Mitglieder festgelegt. Die Platz- und Benutzungsordnung gilt für Spielberechtigte. Nichtspielberechtigte dürfen die Spielfelder nicht betreten.

Die Nutzung der Tennisplätze und des Klubhauses ist täglich von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich.

§ 2  Nutzungsgrundsätze

Die Mitglieder des Vereins, die mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages nicht im Rückstand sind, sind Spielberechtigte im Sinne dieser Ordnung. Sie dürfen die Tennisanlage des Vereins zur Ausübung des Tennissportes benutzen. Ausgenommen hiervon sind ruhende Mitglieder.

Spielberechtigungen können gemäß § 8 dieser Ordnung begrenzt auch für ruhende Mitglieder und Nichtmitglieder vergeben werden.

§ 3  Platzreservierungen und Spieldauer

Jedes spielberechtigte Mitglied kann sich im Platzreservierungsplan vor dem gewünschten Spieltermin, max. 7 Tage im Voraus, jeweils mit Beginn einer vollen Stunde für eine Stunde einen Platz reservieren.

Nach Beendigung der Spielzeit kann wieder neu reserviert werden, so dass jeder Spieler nur eine gültige Reservierung für einen Spieltag haben kann. Haben die eingetragenen Spielerinnen oder Spieler 10 min. nach Beginn der eingetragenen Zeit den Platz nicht belegt, gilt dieser als nicht mehr reserviert.

Mitglieder unter 15 Jahren können an Wochentagen nach 17.00 Uhr keine Reservierungen vornehmen.

Die Platzreservierungen für Pflichtspiele und offiziell angesetzte Trainingszeiten werden im Plan mit der voraussichtlichen Dauer angezeigt.

Die Spieldauer beträgt außerhalb von angesetzten Trainingszeiten und Pflichtspielen in der Regel eine Stunde und setzt sich aus Spielzeit und Zeit für Platzpflege zusammen.

Eine Verlängerung bis zur jeweils nächsten vollen Stunde ist möglich, wenn keine Reservierung vorliegt bzw. keine anderen Spielberechtigten auf den Platz möchten.

Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen Platzreservierungen streichen.

§ 4  Platzpflege

Die regelmäßige Platzpflege vor und nach dem Spiel erfolgt innerhalb der Spieldauer durch die Spieler. Dies gilt auch für den angesetzten Trainingsbetrieb, Pflichtspiele und Turniere, soweit der Vorstand keine anderen Festlegungen trifft.

Vor Spielbeginn ist das abgezogene Spielfeld bei Bedarf ausreichend zu wässern. Bedarf liegt vor, wenn das Spielfeld nicht ausreichend feucht ist, d.h. die Trittfestigkeit nicht gegeben ist bzw. kein staubfreies Bespielen möglich ist. Ggf. ist auch während der Spielzeit zu wässern.

Vor Ablauf der Spielzeit ist das Spielfeld bis zu den Zäunen abzuziehen und die Linien zu säubern.

Entstandene Löcher - besonders im Aufschlagbereich an der Grundlinie - sind aufzufüllen, stärkere Trittspuren sind auszugleichen.

Die verwendeten Geräte sind an den dafür vorgesehenen Stellen an der Umzäunung aufzuhängen bzw. abzulegen.

§ 5  Benutzungsgrundsätze

Die Tennisplätze dürfen nur in Tenniskleidung mit Tennisschuhen, die eine für Asche- oder Sandplätze geeignete Besohlung haben, betreten werden.

Der Verein haftet nicht bei Beschädigung oder Verlust von unverschlossenem Eigentum der Mitglieder und Gäste.

Alle Mitglieder sind zur schonenden Behandlung der Platzanlage, des Vereinsgebäudes und sonstiger Einrichtungen des Vereins verpflichtet.

Für vorsätzliche, grob fahrlässig oder fahrlässig verursachte Schäden an der Vereinsanlage haftet der Verursacher bzw. dessen gesetzliche Vertreter.

Verstöße gegen die Platz- und Benutzungsordnung können durch Vorstandsbeschluss mit zeitweisem Entzug der Spielberechtigung geahndet werden. Im Wiederholungsfall ist der Ausschluss des Mitgliedes aus dem Verein möglich (s. § 5 der Vereinssatzung).

Bei Entzug der Spielberechtigung oder dem Ausscheiden aus dem Verein sind die vom Verein erhaltenen Schlüssel zurückzugeben.

Das Mitbringen von Tieren auf die Tennisanlage ist untersagt.

§ 6  Nichtbespielbarkeit der Plätze

Sollten die Plätze durch starke Nässe (Gewitter, Dauerregen) oder aus anderen Gründen zeitweise nicht bespielbar sein, so ist vom Betreten und Bespielen der Plätze abzusehen.

Im Zweifel entscheiden Mitglieder des Vorstandes, der Platzwart, Trainer, Mannschaftsführer und bei Pflichtspielen und Turnieren der Oberschiedsrichter.

§ 7  Organisation genereller Platzpflegearbeiten

Die Form der jährlichen Frühjahrsinstandsetzung sowie regelmäßiger Instandsetzungen der Tennisanlage werden durch den Vorstand beschlossen.

Soweit für Instandsetzungsaufgaben und Pflegearbeiten keine Fachkräfte beauftragt werden, sind diese Arbeiten durch die Vereinsmitglieder zu leisten. Hierfür finden regemäßig Arbeitseinsätze statt.

Die Termine der Arbeitseinsätze werden per Aushang und auf der Vereinshomepage bekannt gegeben.  Die während der Arbeitseinsätze erbrachten zeitlichen Arbeitsleistungen  werden für jedes Mitglied in einem  jährlichen Arbeitszeitkonto registriert. Das Arbeitszeitkonto beginnt mit jedem Kalenderjahr neu.

Arbeitsleistungen von Mitgliedern, die außerhalb der  regelmäßigen Arbeitseinsätze geleistet wurden, können für das jeweilige Mitglied nur registriert werden, wenn diese Arbeitsleistungen mit dem Vorstand abgestimmt waren bzw. nachträglich bestätigt wurden. 

§ 8  Gastspieler

Nichtvereinsmitglieder und Personen mit ruhender Mitgliedschaft dürfen die Tennisplätze als Gastspieler nutzen, wenn es die Belegung der Tennisplätze zulässt. Während der Trainingszeiten der Mannschaften ist  eine Nutzung der Tennisplätze durch Gastspieler grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dadurch der sonstige Spiel- und Trainingsbetrieb der Vereinsmitglieder nicht gestört ist.

Jeder Gastspieler hat  eine Platznutzungsgebühr von 5,00 Euro pro Stunde, in der Regel vor dem Spielen, zu entrichten.  Die Nutzung des Tennisplatzes ist durch ein Vorstandsmitglied oder vor Ort durch ein erwachsenes Vereinsmitglied zu genehmigen.

Gastspieler haben sich vor Spielbeginn im Gästebuch zu registrieren. Die Verantwortung hierfür liegt bei dem Mitglied, das die Genehmigung zum Nutzen des Tennisplatzes erteilt hat. Das Gästebuch liegt im Clubraum aus.

Unter Beachtung der Platzordnung darf jeder Spielberechtigte mit Gastspielern auf den Tennisplätzen des Vereins Tennis spielen. Die mit Gastspielern spielenden Spielberechtigten haben dafür zu sorgen, dass

  • die Platzordnung eingehalten wird,
  • die Gastspieler sich vor Spielbeginn im Gästebuch registrieren bzw. dort registriert werden,
  • die Platznutzungsgebühr von 5,00 Euro/Stunde pro Gastspieler entrichtet wird.

Die mit einem Gastspieler spielenden Spielberechtigten haben die Platznutzungsgebühren einzunehmen, zu quittieren und gegenüber dem Vorstand oder gegenüber einem Beauftragten abzurechnen.

Gastspieler, die gegen die Platzordnung verstoßen, können vom Vorstand als Gastspieler gesperrt werden.

Mitgliedern, die den aus § 8 ergebenen Pflichten nicht nachkommen, kann der Vorstand  das Recht entziehen, Genehmigungen zum Gastspiel zu erteilen.

§ 9  Schlüsselvergabe

Schlüssel zur Tennisanlage und zu den Vereinsgebäude können von Vereinsmitgliedern unter der Beachtung der Schlüsselordnung für eine Pfand von 5,00 Euro je Schlüssel vom hierfür Beauftragten des Vorstandes erworben werden.

Verausgabte Schlüssel verbleiben im Eigentum des TC Tiergarten e.V.

§ 10  Sonstiges

Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende des Vereins können im Einzelfall abweichende Regelungen zur Platzordnung treffen.

Der Vorstand kann Verstößen gegen die Platzordnung mit Sanktionen begegnen.

Die Platz- und Benutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 21.03.2016 beschlossen und tritt ab 01.04.2016 in Kraft.

Mirko Dalski
1. Vorsitzender

Beitragsordnung

1. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge sind spätestens am 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.

Bei verspäteter Zahlung besteht Spiel-und Platzsperre (auch für Punktspiele) bis zum Eingang der Zahlung. Mitglieder, die ihren Zahlungsverpflichtungen trotz  Mahnung bis zum 30.06. des Jahres nicht nachgekommen sind, kann der Vorstand schriftlich eine Platzsperre aussprechen und das Betreten der Vereinsanlage untersagen.

Bei Beitragsrückständen von einem Kalenderjahr kann der Vorstand entsprechend den Regelungen der Satzung den Ausschluss des Mitgliedes beschließen.

2. Ruhende Mitgliedschaft

Mitglieder können schriftlich beim Vorstand beantragen, Ihre Mitgliedschaft für ein Jahr ruhen zu lassen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Während dieser Zeit bestehen keine weiteren Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein.

Es besteht in dieser Zeit keine Spielberechtigung. Spätestens einen Monat vor Ende der ruhenden Mitgliedschaft kann schriftlich eine Verlängerung der ruhenden Mitgliedschaft beantragt werden.

Der Vorstand entscheidet über eine Verlängerung der ruhenden Mitgliedschaft.

3. Instandhaltung der Anlage

Die aktiven Vereinsmitglieder, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben jährlich zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag 80 Euro für die Instandhaltung der Vereinsanlage zu leisten. Dieser Betrag kann mit  10 Arbeitsstunden (pro Arbeitsstunde 8,00 Euro) im laufenden Kalenderjahr abgegolten werden. Die im Kalenderjahr geleisteten Arbeitsstunden werden für jedes Mitglied erfasst. Zum Saisonende wird der im Voraus geleistete Betrag für die Instandhaltung der Anlage in Anhängigkeit von den individuell erbrachten Arbeitsleistungen bis zu einer Höhe von 80 Euro rückerstattet.

4. Beiträge des TC Tiergarten

  Jahresbeitrag ab 01.01.2017
Erwachsene 180,00 €
Rentner 130,00 €
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren,
Studenten, Auszubildende, Arbeitslose
80,00 €
Kinder bis 14 Jahre 50,00 €
Ruhende Mitglieder 30,00 €

Zur Familienförderung wird ein Familiennachlass auf den Beitrag in Höhe von 50,00 Euro/Jahr gewährt, wenn mindestens drei in einem Haushalt lebende Familienmitglieder auch aktive Vereinsmitglieder sind.

In besonderen und begründeten Härtefällen ist es den Vereinsmitgliedern möglich, eine Anpassung ihres Mitgliedbeitrages an ihre jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse beim Vorstand zu beantragen.

Es wird eine Spindgebühr in einer Höhe von 15,00 Euro pro Kalenderjahr erhoben.

Änderungen der Lebensumstände, die sich auf die Höhe der Mitgliedsbeiträge auswirken, sind dem Schatzmeister anzuzeigen.

Der Vorstand kann mit Beschluss im Einzelfall abweichende Regelungen zur Beitragsordnung treffen.  

Ein Aufnahmebeitrag wird nicht erhoben.

5. Inkrafttreten

Die Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 29.03.2016 beschlossen und tritt zum 01.01.2017 in Kraft.

 

Chronik

Liebe Tennisfreundinnen und Tennisfreunde,

der TC Tiergarten Erfurt kann auf eine über 60 jährige erfolgreiche Geschichte zurückblicken.

Der Verein wurde 1949 unter dem Namen „SV Mechanik Erfurt“ gegründet.

Der Spielbetrieb konnte auf einer vor 1945 genutzten Anlage der  „Erfurter Turnerschaft“ in der Rudolfstraße fortgesetzt werden.

Im laufe der Jahre wurde der Vereinsname öfters geändert. Schon 1950 wurde der Verein in die „BSG Motor-West Erfurt“ umbenannt. Zu den 13 betriebenen Sportarten gehörte auch die Sektion Tennis.

Diesen Namen behielt er bis 1974. Der damalige Trägerbetrieb, Funkwerk Erfurt, gab auch den neuen Namen, „BSG Funkwerk Erfurt“. Nur 10 Jahre später wurde der Verein wieder umbenannt, in die „BSG Mikroelektronik Erfurt“.

Mit der Wende wurde ein neuer Verein, der „SV Erfurt-West 90“ gegründet. Der Verein war bis dahin ein Mehrspartenverein, indem Tennis eine Sektion und ab 1990 eine Abteilung bildete.

Im Jahr 1995 gründete sich die Tennisabteilung aus und gründete den eigenständigen Verein „TC Tiergarten Erfurt e.V“.

Aber nicht nur die Vereinsnamen änderten sich, sondern auch die Tennisanlage wechselte ihren Standort.

Bis 1978 befanden sich die Tennisplätze in der Rudolfstraße in Erfurt. Einer Barackenbebauung für das Funkwerk mussten damals die Tennisplätze weichen. Doch schon 1979 konnte der Spielbetrieb am Nettelbeckufer, am Rande der Tiergartensiedlung, auf 4 Spielfeldern fortgesetzt werden.

Im Jahr 1998 wurden die Tennisplätze erneuert und 1999 das Vereinshaus grundhaft saniert.

Entstanden ist eine moderne, ruhige, im Grünen idyllisch gelegene Tennisanlage, die nur wenige Gehminuten vom Erfurter Zentrum entfernt ist.

Trotz einer hohen Eigenbeteiligung bei der Sanierung der Tennisanlage und des Vereinshauses benötigten wir umfangreiche Unterstützung. Diese fanden wir beim Land Thüringen, den Landessportbund, den Stadtsportbund, der Stadt Erfurt, der Sparkasse Erfurt und dem Arbeitsamt.

In unserer Vereinsarbeit haben wir immer größten Wert auf unsere Kinder und Jugendarbeit gelegt. Herausragend war die Erringung des Titels eines Deutschen Meisters 1964 mit der Jugendmannschaft der BSG Motor West Erfurt.

Heute zählt unser Verein 104 Mitglieder. Besonders stolz sind wir auf unsere Mannschaften, die in der Thüringer Oberliga spielen.

Gern erinnern wir uns an unsere erfolgreiche Jungseniorenmannschaft die in den 90iger Jahren in der Regionalliga Nordost spielte.

Im Breitensport - und Schulsportbereich kann der Verein umfangreiche Angebote bieten. An jedem Montag und Freitag sind die Plätze für den Breitensportbereich reserviert. Hier können all jene, die nicht in einer Mannschaft spielen, Ihrem Hobby nachgehen.

Ein Höhepunkt in vielen Jahren war der Cup der Sparkasse. Viele Erfurter Schüler fanden in jedem Jahr am Anfang des neuen Schuljahres den Weg ans Nettelbeckufer, um an diesem Turnier teilzunehmen.

Auf der Tennisanlage am Nettelbeckufer in der Tiergartensiedlung haben in der Vergangenheit schon viele bedeutende Turniere und Meisterschaften stattgefunden. Eine sehr gelungene Veranstaltung waren die Deutschen Verbandsmannschaftsmeisterschaften, die „Großen-Schomburgk-Spiele“auf unserer Tennisanlage. Im Beisein des Präsidenten des LSB Thüringen, Herrn Peter Gösel und des Hauptgeschäftsführers des LSB, Herrn Rolf Beilschmidt, konnte die Thüringer Mannschaft als Sieger und Aufsteiger gefeiert werden.

Die Vergabe der Damen 45 - Weltmeisterschaften an den TC Tiergarten Erfurt und den TC Erfurt 93 stellte unseren Verein vor eine große Herausforderung.

Wir freuten uns, dass sich die 12 teilnehmenden Nationalmannschaften der Tennisweltmeisterschaften 2003, den „Margaret Court -Cup“, und die vielen Gäste auf der Tennisanlage des TC Tiergarten Erfurt am Nettelbeckufer wohlfühlten.

Einer guten Tradition folgend, haben wir jährlich unser Absommern als würdigen Abschluss der Tennissaison gefeiert.

1990 hatten wir mit der SG Tennis Helsa unseren 1. Tennisvergleich nach der Wende. Über viele Jahre fanden freundschaftliche Tennisvergleiche in Helsa und Erfurt statt.

Fest im Terminplan sind seit 1993 die Treffen mit unseren Freunden aus Herten, vom HTC,  eingeplant.

Höhepunkte der Begegnungen in Herten waren sicher der Besuch der Cranger Kirmes, eines der größten Volksfeste Deutschlands, die Zeche Ewald in Herten oder der Besuch der SchalkeArena in Gelsenkirchen.

Der ehemalige Vorsitzende Heiner Langer und der jetzige Vorsitzende Karl Kröger sorgten mit ihrem hohen Engagement für erlebnisreiche Begegnungen im Ruhrgebiet.

Spannend ging es auch bei den Tennisvergleichen mit dem Wurzener Tennisclub zu. Die nun über viele Jahrzehnte bestehende Freundschaft bringt in jedem Jahr spannende Spiele und viel Unterhaltung.

Ohne die Unterstützung vieler Freunde des TC Tiergarten Erfurt wäre es nicht möglich auf dieser schönen Tennisanlage unserer Sport nachzugehen.

Ich bedanke mich recht herzlich beim Landessportbund Thüringen, dem Präsidenten Peter Gösel und dem Hauptgeschäftsführer Rolf Beilschmidt, dem Stadtsportbund Erfurt, der Vorsitzenden Birgit Pelke und dem Erfurter Sportbetrieb für ihre jährliche Unterstützung.

Auch für die große Unterstützung unserer Mitglieder bei der Pflege und Erhaltung unserer Anlage, der Vorbereitung und Organisation von Turnieren und Meisterschaften bedanke ich mich recht herzlich.

Ich wünsche Ihnen allen weiterhin viel Freude auf unserer schönen Tennisanlage am Nettelbeckufer und bleiben Sie gesund.

Wilfried May
Vorsitzender

Weitere Beiträge ...

  1. Startseite